Titelbild: Google Fonts Logo wird von DSGVO-Hammer kaputtgeschlagen

Massen­abmahnungen wegen Google Fonts hat ein Ende

Letzte Aktualisierung: 4. Februar 2023

Über die letzten Monate gab es große Abmahnwellen in Deutschland und Österreich, die viele kleine Webseitenbetreiber in Angst und Schrecken versetzten. Doch Polizei und Staatsanwaltschaft sind nun endlich tätig geworden. Die zwielichtigen Abmahnanwälte scheinen vorerst aus dem Verkehr gezogen zu sein. Problem gelöst?

Google Fonts: Worum geht es?

Nur ganz kurz und knapp: Wer auf seiner Website Google Fonts nutzt, leitet damit die IP-Adresse des Besuchers an Google weiter, was (nach aktueller Rechtsauffassung) einen Datenschutzverstoß darstellt.

Tiefgreifender wurde das im Web schon unzählige Male erklärt. Meist von Anwälten, die sich einerseits selber über ihre zwielichtigen Berufskollegen ärgern oder aber von Anwälten, die nun ebenfalls ihr Geschäft wittern, in dem sie dem verschreckten Empfänger solcher Abmahnungen ihre professionelle Hilfe anbieten.

Vermeintlicher Auslöser der Masenabmahnungen

Auch 4 Jahre nach Inkrafttreten der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) gibt es immer noch überraschende Neuigkeiten über irritierende Urteile von anscheinend mit dem Thema überforderten Gerichten auf der einen Seite sowie findige bis zwielichtige Anwälte, die ihr großes Geschäft wittern auf der anderen.

Über die Machenschaften der Massenabmahner, die prominentesten waren dabei RA Lenard aus Berlin sowie RAAG aus Meerschbusch, wurde an allen Ecken und Enden berichtet. Beispiele:

RA MHL

WBS Legal (der prominente Youtube-Anwalt)

Anwalt.de

RA Mehrmann (direkt in einem YT-Video: Also Achtung! Datenschutzgefahr, wer hier klickt!!!!!) 😛

Auslöser der Abmahnwelle war möglicherweise das umstrittene Urteil des LG München, welches einem Kläger Recht gab und ihm Schmerzensgeld zubilligte, weil ohne sein Einverständnis seine IP-Adresse an Google weitergeleitet wurde (und dem zugehörigen Anwalt die Eintreibung seiner Forderungen ermöglichte). Seltsam ist diese Entwicklung vor allen Dingen insofern, als dass es von der DSGVO und den Datenschutzbehörden ursprünglich überhaupt nicht vorgesehen war, dass zivilrechtlich per Anwalt gegen einen Verstoß vorzugehen möglich sein sollte. Ebenso war es auch nicht vorgesehen, dass ein Mitbewerber einen anderen wegen DSGVO-Verstoßes abmahnen könnte. Vielmehr war vorgesehen, dass ein Verstoß der zuständigen Datenschutzbehörde anzuzeigen sei und diese nach Prüfung im eigenen Ermessen tätig würde und ggf. Verwarnungen bis hin zu Bußgeldern verhängen würde. Eine durchaus sinnvolle Vorgehensweise, die es nämlich von Vornherein ausgeschlossen hätte, dass das passiert, was nun passiert und immer wieder passieren wird: Massenabmahnungen. Leider wurde dieser ursprüngliche Verfahrensverlauf anscheinend aus den Augen verloren (möglicherweise aufgrund von Überforderung mit voller Absicht), was aber letztlich nicht überrascht, denn die DSGVO-Behörden haben im Verlauf dieser 4 Jahre so einiges aus den Augen verloren.

 

Abmahnanwälten geht es nun an den Kragen

Razzia wegen Betrugs rund um Google-Fonts Abmahnungen

„Razzia wegen Betrugs rund um Google-Schriftarten“ schrieb vor kurzem der Spiegel und selbstverständlich informierte auch Heise. Die umfangreicheren Informationen lesen Sie gerne dort. Kurz zusammengefasst: Polizei und Staatsanwaltschaft haben anscheinend nun auch verstanden, was technisch Versierten in diversen IT-Foren schon lange klar war: Hier wurde offensichtlich Rechtsmissbrauch betrieben. Denn natürlich war es absolut unwahrscheinlich, dass der jeweils einzige Kläger des jeweiligen Anwalts tausende Webseiten besucht haben sollte, die keinen Zusammenhang haben außer den, dass sie Schriftarten nicht korrekt eingebunden haben.

Des Weiteren wurden Seiteninhaber abgemahnt, die entsprechende Google Fonts Skripte auf ihren Webseiten hatten, diese aber auskommentiert worden waren. Dies ist ein schöner Beleg dafür, dass hier keine Menschen die Seiten besuchten, sondern Bots o.ä. die Seiten ansteuerten – und damit ein klarer Beleg für einen Rechtsmissbrauch.

Laut Spiegelbericht sollen etwa 2000 Webseiteneigentümer aus Sorge vor einem Gerichtsverfahren die geforderten 170 € gezahlt haben, womit der RA Lenard und sein „Mandant“ einen Umsatz von 340.000 € erzielt hätten.

Was im Zuge dieser neuen Wendung im Falle der Google-Fonts-Abmahnwelle mit RAAG-Kanzlei Dikigoros Kairis geworden ist, bleibt indes undurchsichtig. Die 2 noch vor wenigen Wochen betriebenen Webseiten sind auf jeden Fall aus dem Web verschwunden.

 

Google Fonts Einbindung also kein Problem mehr?

Die zu tausenden abgemahnten Webseitenbetreiber sind noch einmal davongekommen. Aber nicht, weil die Nutzung von Google Fonts nicht gegen die DSGVO verstoßen würde, sondern weil die getätigten Abmahnungen in dieser Form unzulässig waren. Wer also auf seiner Website Google Fonts nutzt, sollte spätestens jetzt diese vom Google Server trennen und lokal einbinden oder gar keine Google Fonts mehr einsetzen, bzw. die erforderlichen Maßnahmen von seinem Webentwickler/Webdesigner durchführen lassen, denn eine echte Privatperson aus Fleisch und Blut bzw. gar ein nicht gut gesonnener Mitbewerber können Ihre Webseiten besuchen und Sie über einen Anwalt abmahnen oder die Datenschutzbehörde informieren.

Das Problem ist jedoch noch weitaus größer. Denn nur, weil die Abmahner sich aktuell auf die Google Fonts fokussiert haben, heißt das nicht, dass dies das einzige Problem eines Webseiteninhabers wäre. Schon nächsten Monat könnte eine Abmahnwelle zum Thema „Fonts Awesome“, der zweitbeliebtesten Schriftbibliothek nach Google Fonts starten und wahrscheinlich werden die Abmahner aus den aktuellen Fehlschlägen gelernt haben. Danach sind dann irgendwelche Javascript-Bibliotheken dran oder gleich ganze CDN. Denn letztlich verstoßen alle externen Einbindungen auf Webseiten gegen die DSGVO, wenn der Besucher nicht die Möglichkeit hat, dies abzulehnen. Für viele Betreiber wird dies eine schier unlösbare Aufgabe sein.

André Morre

Selbstständiger Mediendesigner und Inhaber dieser Webseiten. Konzeption, Design, Webdesign, Text, Fotografie

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